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Grundsteuer-Reform: Um was geht es?

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige im Rahmen der Grundsteuer verwendete Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen aus beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund musste der Gesetzgeber handeln, sodass mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer nun die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden soll, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern.

Grundlage für die Neubewertung sind die Eigentums-, Grundstücks- und Wertverhältnisse zum 01.01.2022 (sog. Hauptfeststellungszeitpunkt), die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.

Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass für den Großteil unserer Mandanten die Bewertungsmodelle in Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen relevant sind (alle haben ein vom Bundesmodell abweichendes eigenes Modell), wird bei den nachfolgenden Ausführungen der Schwerpunkt hierauf liegen.

Abbildung 1: Regelungen der Bundesländer im ÜberblickQuelle: DATEV eG


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Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Für was muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?

Was sind die Fristen? (Stand 13.10.2022) 

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